ANMELDUNG SCHÜTZENKÖNIGE / IN
Zum Schießen sind nur die amtierenden Schützenkönige der angeschlossenen Vereine des SSB berechtigt. (keine Vize-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreiskönige/in)
Sowie Verweis auf Schießordnung (PDF-Dokument)
Felder mit * sind Pflichfelder.