ANMELDUNG SCHÜTZENKÖNIGE / IN

Zum Schießen sind nur die amtierenden Schützenkönige der angeschlossenen Vereine des SSB berechtigt. (keine Vize-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreiskönige/in)

Sowie Verweis auf Schießordnung (PDF-Dokument)

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Schützenkönig/in