ANMELDUNG JUNGSCHÜTZENKÖNIGE / IN

Zum Schießen sind nur die amtierenden Jungschützenkönige der angeschlossenen Vereine des SSB berechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(keine Vize-, Gemeinde-, Stadt- oder Kreiskönige)
Zur Teilnahme am Schießen muss bei Schützen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigen bei der Anmeldung vorgelegt werden. 

Einverständniserklärung des Sorgeberechtigen

Sowie Verweis auf Schießordnung (PDF-Dokument)

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Jungschützenkönig/in